Sina Riffel

Tiertherapie und Hundetraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der AGB  

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierpsychologin Sina Riffel (nachfolgend Tierpsychologin genannt) und dem Kunden als Behandlungsvertrag, Dienstleistungsvertrag (im nachfolgenden Vertrag genannt) im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB sind online unter www.mit-hund-und-katz-per-du.de einzusehen. Bei Vertragsschluss erkennt der Kunde die AGB ausdrücklich an.

2. Vertragsabschluss

Auf Grundlage des vom Kunden gewählten Leistungspaketes und nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens erstellt die Tierpsychologin einen Vertrag. Der Vertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn der Kunde den Vertrag unterschrieben an die Tierpsychologin zurücksendet (per E-Mail oder Post).

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die genauen Inhalte des Vertrags richten sich nach dem gewählten Leistungspaket bzw. dem Bedarf des Kunden.

Die Tierpsychologin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

Der Kunde hat das Recht über die Diagnose- und Therapiemethoden frei zu entscheiden, nachdem er von der Tierpsychologin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde.

Sollte der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Tierpsychologin die Wahl.

Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen der Tierpsychologin und der Kundin geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Ein Brief, Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

Zum Teil werden Methoden empfohlen, die in der Schulmedizin nicht anerkannt sind.  Insofern kann subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

Die Tierpsychologin ist nicht berechtigt, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder abzugeben.

Die Tierpsychologin behandelt nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird aber keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels übernommen. 

4. Terminvergabe und –absage

Termine werden verbindlich per Telefon oder schriftlich über SMS, WhatsApp oder E-Mail vereinbart und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Tierpsychologin.

Verbindliche Termine sind mindestens bis 18 Uhr des Vorabends des vereinbarten Termins durch den Kunden abzusagen. Bei Terminen die später als 18 Uhr abgesagt werden, ist eine Ausfallsgebühr von 25 EUR zu zahlen.

Bei Terminen, die nicht abgesagt werden, ist die Tierpsychologin berechtigt, den Ausfall vollständig in Rechnung zu stellen.

Kann der vereinbarte Termin durch Verschulden des Kunden erst später als vereinbart starten, ist die Tierpsychologin berechtigt, die volle Behandlungsdauer zu  berechnen, auch wenn der Termin durch die Verspätung verkürzt werden muss.

Kommt es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen (z.B. im Straßenverkehr oder aufgrund schlechter Wetterlage) zu Verzögerungen bei der Tierpsychologin, so wird der Kunde, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.  Der Termin wird, wenn möglich, um die verspätete Zeit nach hinten verlängert oder zu einem anderen Zeitpunkt, in Absprache zwischen Tierpsychologin und Kunden, nachgeholt. Weiter Ansprüche bestehen nicht.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiezeit den optimalen Erfolg erzielen können.

Tiere die an einer Therapie teilnehmen, müssen geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Hunde müssen zudem haftpflichtversichert sein.

Vor der Aufnahme der Therapie muss eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, um körperliche Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten ausschließen zu können.

Der Kunde ist verpflichtet, der Tierpsychologin alle erforderlichen Auskünfte zur Anamnese und Diagnose zur Verfügung zu stellen.

Sollte durch die Anwendung der Therapiemaßnahmen eine Verschlechterung auftreten, muss der Kunde die Tierpsychologin darüber unverzüglich informieren.

6. Leistungsstörungen

 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Tierpsychologin dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht besteht soweit nichts anderes vereinbart ist nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung rügt.  

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unverändert bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Zahlungsmodalitäten

Die Tierpsychologin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Preise lt. vereinbartem Vertrag.  

Die Rechnungsstellung erfolgt immer am Monatsanfang über alle erbrachten  Leistungen des Vormonats.

Die Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail als PDF-Anhang versandt. Sollte der Rechnungsversand per Post gewünscht werden, wird das Porto dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer ist an die in der Rechnung aufgeführte Kontoverbindung der Tierpsychologin zu tätigen. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.

Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, werden die o.g. Zahlungsmodalitäten hiervon nicht berührt. Die Tierpsychologin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Tierpsychologin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde.

8. Kündigung

Die Tierpsychologin ist berechtigt einen Vertrag ohne Angaben von Gründen nach dem Erstgespräch zu kündigen, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Tierbeschwerden geht, die die Tierpsychologin aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte.

Die Tierpsychologin ist berechtigt die Behandlung auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Kunden nicht mehr gegeben erscheint. Insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose vorsätzlich unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

In beiden Fällen o.g. Fällen bleibt der Honoraranspruch der Tierpsychologin für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen bzw. entstandenen Unkosten erhalten.

Der Kunde kann die Beratung jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Tierpsychologin hat in diesem Fall Anspruch auf die Zahlung der vollen im Vertrag vereinbarten Honorarhöhe.

Liegen Gründe vor, welche die Fortsetzung aus Sicht des Kunden unmöglich machen, kann die Kündigung der Beratung auch vor Abschluss erfolgen und der Kunde muss nur die Kosten für erbrachte Leistungen bzw. entstandenen Unkosten bis zum Kündigungszeitpunkt tragen. Solche Gründe können z.B.  Tod oder schwerer Krankheit des Tiers sein. Der Tierpsychologin ist in diesem Fall ein Nachweis über den Grund vorzulegen. Ob der Grund für eine vorzeitige Kündigung mit Minderung der Kosten gültig ist, liegt im Ermessen der Tierpsychologin.

9. Haftung

Die Tierpsychologin haftet auf Schadensersatz für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Tierpsychologin und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

Die Tierpsychologin haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Haftungsfällen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierpsychologin, insbesondere ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Tierpsychologin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Kunden durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

Der Kunde haftet in voller Höhe und unmittelbar für sämtliche Schäden die an Person/an der Tierpsychologin durch ihn oder das Tier verursacht werden.

10. Vertraulichkeit der Behandlung

Die Tierpsychologin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.

Die Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig, wenn die Tierpsychologin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Eine Zustimmung ist ferner nicht notwendig, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Tierpsychologin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die Tierpsychologin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht heraus verlangen.

Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt die Tierpsychologin diese kostenpflichtig als Kopie aus der Originalakte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Akte befinden.

11.  Änderungsvorbehalt
Die Tierpsychologin behält sich Änderungen bzgl. Art und Umfang der Leistungspakete, Preise und AGB vor. Diese verlieren ihre Gültigkeit bei Erscheinen und Veröffentlichen einer neuen Version. Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Kamenz. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.